Reiner Fengler

GEBÄUDEBEWERTUNG UND VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Fürs „kleine Häuschen“ oder den Firmenkomplex– die Leistung bestimmt das Honorar.

Keine Immobilie ist wie die andere. Größe, Zustand und Nutzung der Immobilie beeinflussen den Aufwand einer Wertermittlung und lassen eine pauschale Kostenangabe nicht zu.
Dazu kommt die Entscheidung, ob eine Marktwertermittlung gewünscht oder ein umfassendes Verkehrswertgutachten erforderlich ist.

Das Honorar richtet sich nach:

  • Aufwand je nach Bewertungsverfahren*
  • Umfang der Bewertung
  • ermitteltem Verkehrswert der Immobilie Zusätzliche Kosten können anfallen für:
  • Ermittlungen zu Rechten und Belastungen (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht etc.)
 

 


 

Vor Ihrer Entscheidung für einen Gutachter sollten sie beachten:
Der Begriff sowie die berufliche Ausbildung des Gutachters in Deutschland unterliegen keiner rechtlichen Definition. Daher kommt es immer wieder vor, dass Gutachten angeboten werden, die diesen Namen nicht verdienen.
Immobilien stellen einen besonderen Wert dar. Daher sollten Sie auch besonderen Wert auf die Auswahl eines seriösen Sachverständigen mit entsprechenden Qualifikationen legen.
Nur so können Sie sicher sein, eine qualifizierte und damit für Sie nutzbare Bewertung Ihrer Immobilie zu erhalten. Insbesondere bei einem Verkehrswertgutachten sind die Anforderungen hoch, damit Rechtssicherheit gewährleistet ist (z. B. für die Verwendung vor Gericht).

 


 

Je besser ich Ihre Anforderungen kenne, desto präziser kann ich Ihnen meine Leistungen anbieten.
Zur Erstellung Ihres individuellen Angebots senden Sie mir Ihre Anfrage oder nehmen Sie persönlichen Kontakt auf.
* Bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten orientiere ich mich an den öffentlichen Gebühren der Gutachterausschüsse in Nordrhein-Westfalen.