Reiner Fengler

GEBÄUDEBEWERTUNG UND VERKEHRSWERTGUTACHTEN

Wichtig beim Verkauf, bei Erbfällen oder Ehetrennungen
– die Bestimmung des aktuellen Marktwertes Ihrer Immobilie.

Was ist meine Immobilie oder mein Grundstück wert? Mit einer Marktwertermittlung durch das Sachverständigenbüro Fengler erhalten Sie eine klare und fundierte Aussage über den aktuellen Wert von privat genutzten Immobilien, von Vermietungsobjekten und Betriebsgebäuden oder von Grundstücken.

Die Marktwertermittlung umfasst eine eingehende Besichtigung der Immobilie bzw. des Grundstückes und die Ausarbeitung einer Dokumentation. Dabei werden je nach Objekt unterschiedliche Bewertungsverfahren eingesetzt und die Kenntnisse zur aktuellen Marktlage für Immobilien berücksichtigt.

Den Wert einer Immobilie bestimmt beispielsweise:

  • der Zustand des Gebäudes,
  • die Ausstattung,
  • die Lage und Beschaffenheit des Grundstückes,
  • eventuell vorhandene Baumängel,
  • eventuell vorhandener Modernisierungs-/ Sanierungsbedarf und der aktuelle Immobilienpreisindex.
 

Die Marktwertermittlung ist „die kleine Schwester“ des Verkehrswertgutachtens und deutlich geringer in der Dokumentation. Sie ist daher kostengünstiger, reicht aber für viele Zwecke aus, vielfach auch für die Anerkennung bei Behörden, vor Gericht und Institutionen – zum Beispiel bei Finanzierungen.
Ob die Marktwertermittlung für Ihre Belange ausreichend ist, kläre ich gerne in einer ersten Beratung.

Kompakt, übersichtlich und aussagekräftig – mit der Marktwertermittlung durch das Sachverständigenbüro Fengler wissen Sie Bescheid, wenn es um die Preisbestimmung für Ihre Immobilie geht.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts I Verkehrswerts
Um Überbewertungen zu vermeiden, eröffnen die Finanzämter dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, von den gesetzlich vorgeschriebenen steuerlichen Bewertungsmethoden abzuweichen und einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Die Vorschrift wird als sogenannte „Öffnungsklausel“ bezeichnet.

 

Die von den Finanzämtern geforderte Form der Verkehrswertermittlung zur Wertfestsetzung von Immobilien für den Steuerpflichtigen.
Als Nachweis ist regelmäßig ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erforderlich. Bei Grundstücken im Zustand der Bebauung ist der Verkehrswertnachweis für die gesamte wirtschaftliche Einheit unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten vorzunehmen.
Zu beachten ist, dass den Steuerpflichtigen die Nachweislast trifft.
Anforderungen an Gutachten:
Die Finanzverwaltung stellt allgemein anerkannte Grundsätze an den Aufbau und Inhalt von Gutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts.
Die Anforderungen an Gutachten für die Finanzverwaltung orientieren sich an der ImmoWertV und der gängigen Rechtsprechung. Entscheidendes Kriterium ist stets die Nachvollziehbarkeit der erstellten Verkehrswertgutachten. Dafür müssen die Erfahrungswerte des Gutachters mit nachprüfbaren Vergleichswerten belegt und auf diese Weise auch für Dritte plausibel gemacht werden. Die Gedankengänge zu den vorgenommenen Annah-
men und Ansätzen des Gutachtens sind zu offenbaren.
Enthält das Gutachten Mängel (z. B. methodische Mängel oder unzutreffende Wertansätze), kann es zurückgewiesen werden; ein Gegengutachten durch das Finanzamt ist nicht erforderlich.